In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (nach Knoten im Schienenverkehr, Bewertungsverfahren BVWP) heißt es unter anderm:

Für die Aufnahme von Knotenmaßnahmen des Schienenverkehrs in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) gelten nach Aussage der Bundesregierung dieselben Grundsätze wie für alle übrigen Maßnahmen. Zwingende Voraussetzung sei ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von eins oder höher. Zu den Nutzenfaktoren gehören laut der Antwort insbesondere Reisezeiteffekte, Kosteneinsparungen oder Emissionsreduktionen. Bei den Knotenmaßnahmen besonders bedeutsam seien zudem Effekte aus einer Erhöhung der Zuverlässigkeit des Verkehrsablaufs aufgrund einer Verspätungsreduktion durch die Ausbaumaßnahmen.

Zur Frage, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Bewertungsverfahrens für den BVWP ergriffen werden, heißt es in der Antwort, das in der Bundesverkehrswegeplanung eingesetzte Bewertungsverfahren werde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt“. Für den Bereich Schiene gehöre hierzu insbesondere eine Ergänzung der analytischen Verfahren der Kapazitätsbestimmung durch fahrplankonstruktive Verfahren. Die hierfür erforderlichen netzweiten Zielfahrpläne mit Systemtrassen für den Güterverkehr würden erstmals mit dem BVWP 2030 (Zielfahrplan 2030) vorliegen und würden durch die Arbeiten für den Deutschland-Takt (Zielfahrplan 2030plus) weiter verfeinert, schreibt die Regierung.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (Thema Deutschland-Takt) heißt es: Die Koalitionsvereinbarung enthält für den Schienenverkehr das Ziel, „durch Pünktlichkeit, guten Service und hohe Qualität als Markenzeichen für die Eisenbahnen in Deutschland einen Schienenpakt von Politik und Wirtschaft zu schließen und damit bis 2030 die Zahl der Bahnkunden zu verdoppeln und spürbar mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern“. Ein Ansatzpunkt sei die Entwicklung eines Integralen Taktfahrplans (Deutschland-Takt), der eine hohe Verfügbarkeit von Systemtrassen im Schienenpersonen- und -güterverkehr ermögliche, heißt es in der Antwort. Dies führe zu Kapazitätsausweitungen und könne zu einem Mehr an Reiseverbindungen, zu einer höheren Reisegeschwindigkeit sowie kürzeren Umstiegen und damit einer Steigerung der Nachfrage führen.

Auf diesem Wege kann nach Ansicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag geforderte Verdopplung der Fahrgastzahlen erreicht werden. Für die Umsetzung des Konzepts eines Integralen Taktfahrplans würden Infrastrukturen benötigt, „die passgenau an den richtigen Stellen kürzere Fahrzeiten ermöglichen und in Engpassbereichen mehr Kapazität schaffen“.

Derzeit erarbeite das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen modellhaften Fahrplan für den Deutschland-Takt, dessen Arbeitstitel „Zielfahrplan 2030 plus“ laute, schreibt die Regierung. Dieser umfasse sowohl den Personenverkehr als auch Systemtrassen für den Güterverkehr auf der Schiene in ganz Deutschland.