Interessenten für die Fördermittel des Bundes für die Nutzung von Rangierbahnhöfen müssen sich sputen: Für Anträge für die Fahrplanperiode 2020/21 ist nur noch bis zum 27. November Zeit. Das geht aus den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur „Förderrichtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr“ (Anlagenpreisförderung) hervor, die Mitte November im Bundesanzeiger verkündet wurde. Bis 2025 stehen dafür pro Jahr 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld will der Bund den Einzelwagenverkehr stützen.

Die konkrete Förderquote errechnet das EBA als zuständige Bewilligungsbehörde anhand der in den Anträgen auf Grundlage der zugewiesenen Nutzungen von Anlagen prognostizierten Entgeltsummen und der im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel. Fallen bei einem Zuwendungsempfänger höhere Entgelte an – zum Beispiel, weil während der Fahrplanperiode zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen wurden – bleibt der im Zuwendungsbescheid genannte Höchstbetrag pro Jahr dennoch unverändert.

Branchenexperten warnen davor, dass dieser Mechanismus die EVU dazu verleiten kann, lieber zu hohe Entgeltsummen anzumelden; wenn aber alle so handeln, wird am Ende nicht alles Geld abgerufen, weil die vom EBA errechnete Förderquote zu niedrig ausfüllt. Theoretisch wäre nach Einschätzung von Branchenexperten eine Förderquote von 45 Prozent der gezahlten Entgelte (ohne Umsatzsteuer) möglich.

Die Verwendung der Mittel ist monatlich nachzuweisen. Die Anlagennutzung in Werks- und Hafenbahnen ist ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. (roe)

Quelle: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/APF/apf_node.html