Hinsichtlich der geplanten Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (DB AG) befindet sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben “in einem intensiven Austausch mit der EU-Kommission”. Durch das Beihilfekontrollverfahren der Kommission werde sichergestellt, dass die Eigenkapitalerhöhung durch den Bund nicht zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27142) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26739). Das Ergebnis des Verfahrens könne nicht vorweggenommen werden.

Um sicherzustellen, dass es zu keiner Überkompensation kommt, muss die DB AG laut Bundesregierung die aus der Corona-Pandemie entstandenen Schäden nachvollziehbar darlegen und gutachterlich nachweisen. Dies verlangten der Eigentümer Bund, der Haushaltsgesetzgeber und nicht zuletzt auch die EU-Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Eine Erhöhung der Infrastrukturnutzungsentgelte der DB Netz AG und DB Station&Service AG infolge der Eigenkapitalerhöhung solle ausgeschlossen werden. “Die Eigenkapitalerhöhung dient ausschließlich dazu, den bei der DB AG infolge der Corona-Pandemie entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, der aus der Verlustübernahme gemäß bestehender Ergebnisabführungsverträge mit den inländischen Tochtergesellschaften resultiert”, betont die Bundesregierung. Die Eigenkapitalausstattung der Tochtergesellschaften bleibe somit unberührt, so dass sich auch die Kalkulationsbasis für das eingesetzte Kapital bei den Tochtergesellschaften nicht ändere.

Quelle: Deutscher Bundestag; Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben