Auf Grundlage des Angebotskonzepts im zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt wurde basierend auf der geltenden Verkehrsprognose 2030 laut Bundesregierung festgestellt, “dass der Deutschlandtakt eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen ermöglicht”. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/25774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25070). Eine neue Langfrist-Verkehrsprognose befinde sich im Vergabeverfahren, teilt die Bundesregierung mit. “Die in der Verkehrsprognose zu berücksichtigenden verkehrs- und umweltpolitischen Ziele und Prämissen werden zu Beginn der Prognosearbeiten mit den Gutachtern abgestimmt”, heißt es.

Mithilfe des Deutschlandtakts würden Umsteige- und Reisezeiten durch bessere Abstimmung der Züge gesenkt. Der dritte Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt binde insbesondere Großstädte gut an das überregionale Fernverkehrsnetz an, schreibt die Regierung. Der Zielfahrplan bilde die Grundlage für die künftige Infrastrukturplanung des Bundes. “Die Erbringung der Verkehrsleistungen im Fernverkehr und damit auch die Bedienung von Großstädten mit Fernzügen obliegen auch im Rahmen des Deutschlandtakts den Fernverkehrsanbietern”, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Deutscher Bundestag; Logo: 2020 Deutschlandtakt