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Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Januar 2020, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union (19/15661) angenommen. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion.

Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/16195) zugrunde.

Folge der Umsetzung ist laut Bundesregierung, dass es künftig keine „nationalen Bescheinigungen zur Sicherheitsbescheinigung“ mehr geben wird. Es werde nur noch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung geben. Diese werde für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union erteilt. Unternehmen, deren Tätigkeit auf das Gebiet Deutschlands beschränkt ist, könnten wählen, „ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen“.

Quelle: Deutscher Bundestag