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Nach Einschränkungen bei der Entschädigungspflicht von Bahnunternehmen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10963) an die Bundesregierung. Die Liberalen verweisen auf Medienberichte, wonach die vom Europäischen Parlament in Aussicht gestellten stärkeren Rechte für Fahrgäste der Bahn seitens des EU-Ministerrates in Frage gestellt würden. Laut diesem sollen der Vorlage zufolge Bahnunternehmen weitergehend von Entschädigungspflichten ausgenommen und Verspätungszeiträume für Erstattungen nicht verbraucherfreundlicher bemessen, sondern auf dem aktuellen Niveau belassen werden. Gleichzeitig sollen Bahnunternehmen auch dann keine Entschädigung zahlen müssen, wenn die Verspätung “ganz allgemein durch ‘Dritte’ verursacht” wird.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, ob ihr das angesprochene interne Papier des EU-Ministerrates bekannt ist und wie sie beurteilt, dass Fahrgastrechte für Bahnreisende restriktiver ausfallen sollen als noch im November 2018 von den Abgeordneten des EU-Parlamentes angedacht war. Wissen wollen die Parlamentarier auch, ob nach Einschätzung der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stärkung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr notwendig sind.

Pressemitteilung Bundestag