Das private Eisenverkehrsunternehmen NBE Regio GmbH mit Sitz in Aschaffenburg hat am 11. Januar Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Naumburg vom 6. Dezember 2012 eingelegt, mit welchem die Direktvergabe des milliardenschweren Verkehrsvertrages Elektro-Netz Nord durch mehrere öffentliche Auftraggeber unter Federführung des Landes Sachsen-Anhalt im Ergebnis bestätigt wurde. Das teilte das Unternehmen heute mit.

 Der Beschluss des OLG Naumburg habe in Fachkreisen für Überraschung gesorgt, weil der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren ausdrücklich entschieden hatte, dass die Direktvergabe von Eisenbahnverkehrsleistungen in Deutschland nicht zulässig ist, heißt es in einer Pressemitteilung der NBE Regio. „Über die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich das OLG Naumburg einfach hinweg gesetzt; das nehmen wir nicht hin“, sagt Torsten Sewerin, geschäftsführender Gesellschafter der NBE Regio GmbH.

Thomas Webel, der Verkehrsminister des Landes Sachsen-Anhalt, hatte den Verkehrsvertrag Elektro-Netz Nord mit einem Gesamtvolumen von 1,3 Mrd. Euro unterzeichnet, ohne zuvor die erforderliche Zustimmung des Landtags einzuholen. Darin hat bereits der Rechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt einen schweren Verfassungsverstoß gesehen.

(PM NBE)