Der Schienengüterverkehr ist ein wesentlicher Baustein für die Versorgungsicherheit in Deutschland. Die Güterbahnen befördern neben wichtigen Rohstoffen auch Lebensmittel und medizinische Erzeugnisse. Ganze Branchen (Kraftwerke, Chemieindustrie u.a.), aber auch die Seehäfen sind abhängig vom Schienengüterverkehr. Während der Corona-Krise unterstützt der Bund die Unternehmen bereits mit Maßnahmen zur Liquiditätssicherung. Damit soll vor allem der Fortbestand der Unternehmen und der Arbeitsplätze gesichert werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung unserer Volkswirtschaft. Nicht unterstützt werden dagegen Güterverkehrsangebote auf der Schiene, die aufgrund von krisenbedingten Nachfrage- und Umsatzrückgängen nicht mehr rentabel sind und deren Einstellung droht. Im Sinne der Versorgungssicherheit und zur Aufrechterhaltung eines zukunftsfähigen, funktionierenden Verkehrssystems sollte der Bund daher mit den folgenden Maßnahmen auch den Schienengüterverkehr kurzfristig unterstützen und entlasten.

1. Stabilitätsfonds schaffen

Insbesondere Nachfragerückgänge und die Unpaarigkeit von Verkehren – z.B. großes Exportvolumen, geringes Importvolumen – sind große Herausforderungen für die Güterbahnen in der Corona-Krise. Um die Versorgung der Bevölkerung und der Industrie zu gewährleisten, sollte der Bund einen Stabilitätsfonds für Güterbahnen und KV-Operateure einrichten und diesen mit einem dreistelligen Millionenbetrag – abhängig von Dauer und Schwere der Krise und der Einschränkungen – ausstatten. Mit diesem sollten unwirtschaftlich gewordene Güterverkehrsangebote auf der Schiene vorübergehend bezuschusst und krisenbedingte Betriebsmehrkosten (z.B. Abstell- und Zwischenlagerkosten, Stornierungsentgelte) kurzfristig und unbürokratisch aufgefangen werden.

2. Trassenpreisförderung ausweiten und Anlagenpreisförderung starten

Für jeden Kilometer zahlen die Güterbahnen eine Schienenmaut, auch Trassenpreis genannt. Damit es mit der Verkehrsverlagerung auf die Schiene vorangeht, hat der Bund im Jahr 2018 eine Trassenpreisförderung aufgelegt, dafür stehen 350 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Zudem hat der Bund auch eine Förderung der Anlagenpreise angekündigt. Diese muss nun kurzfristig starten, ohne auf den Abschluss des laufenden EU-Notifizierungsverfahrens zu warten. In der Corona-Krise leiden die Bahnen unter Nachfragerückgängen, gleichzeitig bleiben die Fixkosten hoch. Mit dem zeitlich befristeten Aufstocken der bewährten Trassenpreisförderung von zurzeit 47 auf bis zu 100 Prozent und dem kurzfristigen Start der Anlagenpreisförderung kann der Bund zielgerichtet und aus dem vorhandenen Budget Verkehre auf der Schiene unterstützen.

3. Steuer- und Abgabenbelastung reduzieren

Zu den Kosten einer Zugfahrt zählen auch die Energiesteuern sowie die Abgaben zur Finanzierung von Klimaschutz und Energiewende. So zahlen die Eisenbahnunternehmen in Deutschland den europaweit zweithöchsten Stromsteuersatz und verlieren durch den stark gesunkenen Ölpreis an Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zur Straße. Auch hier kann der Bund die Unternehmen schnell und unbürokratisch entlasten, indem er die Steuer auf den Fahrstrom deutlich reduziert. Zum Ausgleich der Kosten aus den Netznutzungsentgelten, der EEG-Umlage und dem Emissionshandel sollte die Energieeffizienzförderung des elektrischen Eisenbahnverkehrs aufgestockt, entbürokratisiert und die Zuwendungsvoraussetzungen reduziert werden.

Quelle: VDV; Foto: Pixabay