Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonenverkehr mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland unvereinbar ist. Die Vertragsparteien Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio sind nun gefordert auszuloten, wie es unter den vom OLG Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof gesetzten Rahmenbedingungen weiter gehen kann. „Das Gericht hat Klarheit geschaffen“, sagt Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger, „den VRR wird das Urteil vor erhebliche Probleme stellen. Ich erwarte vom VRR und der DB Regio, dass sie sich wieder zusammensetzen und nach konkreten Lösungen im Interesse der Fahrgäste suchen. Beide tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Kundinnen und Kunden im Gebiet des VRR, daran hat die heutige Gerichtsentscheidung absolut nichts geändert.“ Nach dem verlorenen Prozess beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Dezember 2008) war der VRR finanziell nicht mehr in der Lage, die der DB Regio NRW bis 2018 vertraglich zustehenden Zahlungen vollständig zu leisten. Es drohten Kürzungen beim Verkehrsangebot und höhere Belastungen der Kommunen und Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet. Vor diesem Hintergrund einigten sich die Parteien mit Hilfe eines externen Moderators im Jahr 2009 außergerichtlich. Dabei kam die DB dem VRR bei seinen Zahlungsverpflichtungen entgegen, im Gegenzug sollte der Vertrag hinsichtlich der S-Bahn um fünf Jahre verlängert werden. Zudem hat das Land im Rahmen des Vergleichs mit finanzieller Hilfe dafür gesorgt, dass den Fahrgästen im Regionalverkehr bessere Verbindungen und mehr Sitzplätze im neuen RE-Konzept zur Verfügung stehen. „Das RE-Konzept darf durch den VRR nicht in Frage gestellt werden. Der Fahrplan ist angepasst, die zusätzlichen Wagen sind bestellt, die Loks im Umbau – da darf es kein Zurück geben“, betonte Voigtsberger.