Der am 7. November im Verkehrsausschuss des Bundesrates diskutierte Regierungsentwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes geht deutlich über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Nach Ansicht des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) droht dadurch eine unnötige Überregulierung bei kleineren Unternehmen.

Der VDV begrüßt die Bündelung eisenbahnregulierungsrechtlicher Vorschriften in einem eigenen Gesetz, sieht allerdings die Verhältnismäßigkeit der Regulierung in Bezug auf kleine und mittelgroße Unternehmen im aktuellen Entwurf nicht mehr gewahrt. „Diese Unternehmen sollen künftig in einer Weise reguliert werden, als wären sie marktbeherrschende Großkonzerne. Das ist völlig überzogen“, sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Dies betreffe insbesondere die Entgeltregulierung, die in der vorgesehenen Tiefe mittelständisch strukturierte Unternehmen überfordere und keinen Mehrwert bringe. „Anreizregulierung“, so Wolff, „mutiert hier zum Selbstzweck.“ Auch liefe es de facto auf eine Doppelregulierung hinaus, wenn die in einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung fixierten Investitions- und Instandhaltungsaufwendungen zusätzlich noch der Anreizregulierung unterworfen würden. Kritisch sieht der VDV zudem die Ausweitung des Stilllegungsverfahrens auf sämtliche Serviceeinrichtungen sowie die Regulierung von Rangierdienstleistungen. Die Bundesregierung geht hier unnötig und deutlich über europarechtliche Vorgaben hinaus.

Der Verband hat in einer ausführlichen Stellungnahme an die Länder appelliert, den Belangen mittelständischer Eisenbahnen besser Rechnung zu tragen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens korrigierend einzugreifen. In einigen Teilbereichen – namentlich bei der Regulierung von Chemie- und Industrieparks sowie bei der Werkstattregulierung – ist die Bundesregierung bereits selbst auf den Markt zugegangen.

[Quelle: VDV]