Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. März 2026 entschieden, dass die deutsche Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Die seit 2016 im Eisenbahnregulierungsgesetz verankerte Regelung koppelte die Trassenpreisentwicklung im SPNV an die Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel und schützte den Nahverkehr so vor den jährlichen Preiserhöhungen der DB InfraGO AG. Im Gegenzug trugen Güter- und Personenfernverkehr höhere Trassenpreise, um den Finanzbedarf der Infrastrukturbetreiberin zu decken.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Regelung dem EuGH zur Prüfung vorgelegt, nachdem die DB InfraGO AG gegen einen Bundesnetzagentur-Beschluss klagte, der die Trassenpreissteigerung im SPNV für 2025 auf 0,6 Prozent begrenzte – statt der von DB InfraGO geforderten 3 Prozent. Das VG Köln muss das Verfahren nun auf Basis des EuGH-Urteils abschließen. Mit einer Neuberechnung der Trassenpreise für 2025 und 2026 durch die Bundesnetzagentur ist zu rechnen.
Die Folgen treffen beide Seiten des Marktes: Der Verband DIE GÜTERBAHNEN, vertreten durch Geschäftsführer Peter Westenberger, fordert die unverzügliche Rückabwicklung überhöhter Trassenpreiszahlungen aus 2025 und 2026 und beziffert den Rückforderungsbetrag auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Elf Mitglieder des Verbands sowie die DB Cargo AG hatten die Anwendung der Trassenpreisbremse beklagt.
Für den SPNV drohen hingegen erhebliche Mehrkosten. Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter, warnte vor Abbestellungen im Zugverkehr und forderte vom Bund zusätzliche Regionalisierungsmittel als Ausgleich. Der Präsident des Bundesverbandes SchienenNahverkehr (BSN) Peter Panitz und  sein Geschäftsführer Jan Görnemann erklärten, der Betrieb werde zunächst unverändert aufrechterhalten, mahnte jedoch schnelles Handeln des Bundes an.
DIE GÜTERBAHNEN haben bereits ein Konzept für ein Gemeinwohl-Trassenpreissystem vorgelegt, das unter anderem eine Kalkulation auf Grenzkostenbasis und eine fünfjährige Preisfixierung vorsieht. Die Verkehrsministerkonferenz will das Thema kommende Woche in Lindau behandeln.
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