Das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet die DB Netz AG, ab dem 1. September 2010 interessierten Wettbewerbern des DB-Konzerns Zugang zu den unternehmenseigenen Betriebszentralen zu gewähren. Außerdem muss sie allen betroffenen EVU ständig einen Überblick über den aktuellen Zugverkehr auf den Strecken geben. „Die EVU sind durch unsere Entscheidung in der Lage, das Geschehen auf dem Netz nachzuvollziehen und ihren Zugverkehr an veränderte Situationen optimal anzupassen“, sagt der Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes, Sebastian Apolony.
„Unser Bescheid beseitigt die informationelle Schieflage und die unzulässig erhöhten Einflussnahmemöglichkeiten der DB-eigenen EVU“, erläutert Apolony. „Die Maßnahme dient der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene. In den nächsten zwei Jahren werden wir prüfen, ob die angeordneten Maßnahmen ausreichend sind, um die Ziele der Entflechtungsvorschriften zu erreichen.“ Zeitgleich ergeht ein Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA), die ihre Entscheidung auf das Regulierungsrecht stützt und zu derselben Erkenntnis gelangt. (PM EBA)