BGH-Entscheidung: Bahnstromversorgung fällt unter das Energiewirtschaftsgesetz
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern die Rechtsbeschwerde der DB Energie gegen einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16. Dezember 2009 zurück gewiesen. Damit ist entschieden, dass die Nutzung des Bahnstromnetzes nicht mehr nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach dem Energiewirtschafts-gesetz (EnWG) zu regulieren ist.
DB Energie wird die zur Umsetzung der BGH-Entscheidung erforderlichen Schritte umgehend einleiten. Dr. Hans-Jürgen Witschke, Geschäftsführer DB Energie: „Die Bahnstromversorgung ist und war kein regulierungsfreier Raum. Mit diesem Beschluss wird ein bestehendes Regulierungssystem durch ein anderes abgelöst. Wir bedauern, dass hiermit der Ansatz der bisher einheitlichen Regulierung bei der Nutzung der elektrifizierten Schieneninfrastruktur verworfen wird. Während die Schienenwege und Bahnhöfe nach Eisenbahnrecht reguliert werden, fällt die Nutzung des Bahnstromnetzes mit dieser Entscheidung unter das energierechtliche Regulierungsregime.“ (PM DB)