Nachdem am 7. Mai 2011 die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft getreten ist, stellt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) allen betroffenen Antragstellern eine Verfahrensbeschreibung zur Verfügung, in der das Verfahren für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins, einschließlich der Neuerteilung eines befristet ausgesetzten oder eines entzogenen Triebfahrzeugführerscheins, erläutert wird. Zusätzlich werden auch die Verfahren für die Anerkennung von Ausbildungsorganisationen, die Anerkennung von Prüfungsorganisationen und die Anerkennung von Ärzten und Psychologen für die nach der TfV geforderte Tauglichkeitsuntersuchung aufgeführt. Ziel dieser Beschreibung ist es, alle Antragsteller bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen zu unterstützen und das Verfahren transparent zu machen. In der Verfahrensbeschreibung werden die zur Antragstellung notwendigen Unterlagen, die in deutscher Sprache vorzulegen sind, namentlich und quantitativ beschrieben. Die Beschreibung enthält weiterhin Angaben zum Ablauf und über die Dauer des Bearbeitungsprozesses. Die Vorschriften der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) gelten für alle Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder eine Sicherheitsgenehmigung benötigen und sich auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen. www.eba.bund.de