Das 8. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften tritt heute, am 18. September 2012, inKraft. Darin wird die nationale Umsetzung wichtiger Änderungen der Europäischen Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (RL 2004/49/EG) geregelt. Europaweit wird die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance – ECM) eingeführt.  Jedem Fahrzeug muss eine ECM zugewiesen werden, die als solche im nationalen Fahrzeugregister (NVR) zu registrieren ist. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 445/2011 über ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen müssen alle registrierten ECM für Güterwagen bis zum 31.05.2013 zertifiziert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist nun zuständige Zertifizierungsstelle im Sinne dieser Verordnung.

(Quelle: Eisenbahn-Bundesamt)