Die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) wird Umschlagsanlagen des Kombinierten Verkehrs nicht erfassen. Das meldet heute ein Fachblatt der Verkehrsbranche unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium. Die KV-Terminals unterliegen den Angaben zufolge wie bisher den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes.

Ein Entwurf der Verordnung hatte eine flüssigkeitsundurchlässige Versiegelung für die Umschlagsbereiche der Terminals gefordert, was mit erheblichem Investitionsbedarf und Abstrichen bei der Wirtschaftlichkeit von KV-Angeboten verbunden wäre. In der aktuellen Ausgabe des Privatbahn Magazins stellt Thore Arendt von der Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr (SGKV) dieses Problem ausführlich dar. Nun zeichnet sich offenbar eine unerwartet schnelle und für den Schienengüterverkehr positive Lösung ab.

(DVZ/red)