Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartell ein zweites Bußgeld gegen die Essener ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH verhängt. Dieses Bußgeld in Höhe von 88 Mio. € betrifft die Verfahrenskomplexe Privatmarkt und Weiche. Der Konzern akzeptiert das Bußgeld und hatte hierfür bereits eine entsprechende Rückstellung gebildet. Bereits im Juli 2012 hatte die Behörde wegen unerlaubter Absprachen bei Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn ein Bußgeld in Höhe von 103 Mio. € verhängt. Mit dem heutigen Bußgeld sind die ThyssenKrupp betreffenden Vorwürfe im Schienenkartell nunmehr insgesamt und abschließend bebußt.

ThyssenKrupp hat die Aufklärung des Schienenkartells von Anfang an mit der eigenen Complianceabteilung und externer Begleitung intensiv unterstützt. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich die konzerneigene Compliance-Arbeit positiv gewürdigt.

[Quelle: ThyssenKrupp AG]