Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat zwei Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn + Logistik” sowie „Bahntechnik + Gesamtkoordination”) aufschiebende Wirkung erteilt. Falls die Vergaben nicht bis zum Jahresende rechtskräftig seien, können terminliche Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels 2019 nicht ausgeschlossen werden, warnt die AlpTransit Gotthard AG. Zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht gesagt werden, wann mit einem Entscheid des Gerichtes zu rechnen ist, heißt es. Auf die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels 2016 hat der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes den Angaben zufolge keine Auswirkung.

(AlpTransit Gotthard AG)