Die Umweltministerkonferenz hat in Erfurt einen Beschluss verabschiedet, der neue Bewertungskriterien für nächtlichen Bahnlärm fordert und somit Konsequenzen für den Ausbau der Schieneninfrastruktur haben könnte. Nach dem Willen der Umweltminister der Länder und des Bundes soll künftig der nachts erreichte Spitzenwert berücksichtigt werden – und zwar in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen und in der Bundesimmissionsschutzverordnung, die Anforderungen für den Neubau von Bahnstrecken regelt.

Nach Angaben aus dem Umweltministerium des Landes Sachsen zeigt eine Analyse experimenteller Studien, dass die Wahrscheinlichkeit aufzuwachen, bei nächtlichem Schienenverkehrslärm deutlich höher ist als bei Fluglärm. Es sei nur logisch, Lärmspitzen künftig nicht nur bei der Beurteilung von Nachtfluglärm, sondern auch bei der Beurteilung von nächtlichem Bahnlärm zu berücksichtigen, sagt der sächsische Umweltminister Frank Kupfer.

(smul)