Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) stellt anlässlich der  öffentlichen Anhörung zur EEG-Novelle im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie nochmal klar, dass die besondere Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage für Schienenbahnen nie Gegenstand des Beihilfeprüfverfahrens der Europäischen Kommission war und ist. Das Gegenteil sei der Fall, teilt der Verband mit. Die Kommission weise in ihrem entsprechenden Schreiben an die Bundesregierung vom 13.12.2013 auf Seite 7 (Fußnote acht) sogar explizit darauf hin, dass die Schienenbahnen von der Prüfung ausgeschlossen seien: „Die Begrenzung wird auch Eisenbahnunternehmen eingeräumt. Diese Begrenzung ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses.“

Die durch die EEG-Novelle zu befürchtenden Mehrkosten für die Branche, die sich in Summe nach Angaben des VDV auf mindestens 70 Millionen Euro belaufen, seien also nicht dem Prüfverfahren der Europäischen Kommission geschuldet, sondern einzig und allein eine Entscheidung des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums.

Der VDV und seine betroffenen Mitgliedsunternehmen lehnen diese Mehrbelastungen für Schienenbahnen nach wie vor ab und weisen darauf hin, dass diese Entscheidung zu Ticketpreissteigerungen im ÖPNV führen wird. Mindestens genau so wenig sei nachvollziehbar, warum der ÖPNV schlechter gestellt werden solle als stromintensive Industrieunternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs vollends geopfert werden solle. Der Bundeswirtschaftsminister missachte insofern alle Grundsätze der Mittelstandsfreundlichkeit.

Link zum Schreiben der Europäischen Kommission: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/bmwi/131219_beschluss_der_kommission_staatliche_beihilfe.pdf