Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Teil B seines Pilot-Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Zusammen mit Teil A, der im Oktober 2015 erschienen ist, ergibt er den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan der Behörde.

Cover des Lärmaktionsplans  für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes  außerhalb von Ballungsräumen.

Cover des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen.

Teil B enthält unter anderem die ausgewerteten Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung: Bis Mitte Dezember konnten Bürgerinnen und Bürger dem Eisenbahn- Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung und zum Teil A des Pilot-Lärmaktionsplans geben. Er ist im Internet unter der Adresse www.eba.bund.de/lap abrufbar und kann auch als Druckversion angefordert werden.

Hintergrund:

Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmbelastung identifizieren und zu ihrer Beseitigung beitragen soll. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Hilfe von Lärmaktionsplänen über Vorhaben zur Lärmminderung informieren, Entscheidungsträger erhalten eine Planungsgrundlage – etwa für das Lärmsanierungsprogramm oder für die Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Von 2018 an wird das EBA in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes einsteigen. Dabei werden die Erfahrungen und die Rückmeldungen einfließen, die sich bei der Erstellung des Pilot-Lärmaktionsplans ergeben haben.