Gerichtsurteil: DB muss Trassengebühren an Berliner Transdev-Gruppe zurückzahlen
Die Berliner Transdev-Gruppe hat vor dem Landgericht Frankfurt/M. in ihrer Ansicht Recht erhalten, dass DB Netz unrechtmäßig erhaltene Entgelte im Zusammenhang mit der Nutzung von Schieneninfrastruktur zurückzahlen muss. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 9. Februar 2017 (Az. 2-03 O 342/15) die Rechtsauffassung von Transdev und hat DB Netz dazu verurteilt, rund 1,3 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die Transdev Regio Ost GmbH zurückzuzahlen.
In dem Verfahren ging es um Rahmenverträge über die Nutzung von Schienenkapazitäten der Transdev Regio Ost GmbH im Auftrag des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) zur Erbringung von Regionalverkehren im Raum Leipzig in den Jahren 2011 und 2012. Während des Betriebszeitraumes kam es jedoch auf Grund von Kürzungen im Doppelhaushalt 2011/2012 durch den Freistaat Sachsen zu Abbestellungen von Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger. Da die Transdev Regio Ost GmbH in entsprechend geringerem Umfang Trassen anmeldete, wurde nach den damaligen Regelungen von DB Netz ein sogenanntes Reduzierungsentgelt fällig. Über die Rechtmäßigkeit und Höhe dieses Reduzierungsentgeltes gab es Streit zwischen den beteiligten Parteien, der schließlich vom Gericht zu Gunsten von Transdev entschieden wurde.
„Erfolg für alle Wettbewerber“
Christian Schreyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Transdev GmbH, freut sich über das neue Urteil: „Dies ist ein großer Erfolg für alle Wettbewerber, die auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn AG unterwegs sind. Das Gericht hat damit bestätigt, dass Bestandteile des früheren Trassenpreissystems von DB Netz kleine Unternehmen über Gebühr belastet und die eigenen Konzerntöchter unrechtmäßig begünstigt haben.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.