Nutzung der Schienenwege für Netzfahrplan 2018 gesichert
In einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur heißt es zu diesem Thema:
Die Bundesnetzagentur hat eine Einigung zwischen der DB Netz AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen über sogenannte Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge erreicht.
„Wenn der Wettbewerb auf der Schiene gefährdet wird, schreitet die Bundesnetzagentur konsequent ein“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und ergänzt: „Wir schaffen die Voraussetzungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, am Wettbewerb auf der Schiene teilnehmen zu können“.
Mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie deren Verbände hatten sich gegenüber der Bundesnetzagentur beschwert, die DB Netz AG würde den Abschluss der sogenannte Grundsatz-Infrastrukturnutzungsverträge verweigern. Ein solcher Nutzungsvertrag muss bestehen, damit die Unternehmen überhaupt auf dem Netz der DB Netz AG fahren dürfen.
Nach Intervention der Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG inzwischen alle Verträge unterzeichnet und an die Unternehmen versendet.
Grund für die Weigerung der DB Netz AG waren Erklärungen der Unternehmen, die Nutzungsentgelte wegen andauernder gerichtlicher Verfahren nur unter Vorbehalt zahlen zu wollen. Insgesamt waren 15 Unternehmen betroffen, die im Jahr 2018 die Infrastruktur der DB Netz AG nicht hätten nutzen können.
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur darf die DB Netz AG die Verträge bei Erklärung von Zahlungsvorbehalten nicht ablehnen. Zahlungsvorbehalte sind üblich, um nach rechtskräftiger Klärung Zuvielzahlungen zurück verlangen zu können. Die DB Netz AG ist nicht berechtigt, die Verträge als unwirksam anzusehen.