In einer Pressemitteilung geht die Transdev-Gruppe auf den Fahrkarternvertrieb in Deutschland ein und fordert faire Bedingungen beim Verkauf von Bahntickets durch alternative Anbieter. „Insbesondere beim Verkauf über Online-Kanäle und Smartphones sehen sich die Wettbewerber der Deutschen Bahn (DB) weiterhin massiv behindert“, heißt es in der Mitteilung.

Dr. Tobias Heinemann, Sprecher der Geschäftsführung der Transdev GmbH, wird wie folgt zitiert: „Die Umsetzung der DB-Verpflichtung, den Vertriebsmarkt weiter zu öffnen, ist bisher sehr schleppend verlaufen. Auch wenn wir demnächst unseren Kunden an unseren Automaten Fernverkehrstickets verkaufen werden, sind noch viele wichtige Fragen mit der DB ungeklärt. Dabei würden wir gerne loslegen und den Zugang zum System Bahn insbesondere über mobile Anwendungen einfacher und kundenfreundlicher gestalten.“

 

Auf der IT-TRANS im März 2018 in Karlsruhe wurden modernste Fahrkartenautomaten vorgestellt, die mit den verschiedensten Tarifsystemen klarkommen. Doch das ist bereits beim größten Teil der heute verfügbaren Automaten so. Hier geht es also nicht um technische Probleme …

 

Im Weiteren führt er  aus: „Ausgerechnet dort, wo sich mit der Digitalisierung neue Möglichkeiten ergeben, den Fahrgästen das Reisen so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten, blockiert die DB.“ Einerseits sage sie, dass sie den Kunden in den Mittelpunkt stelle und alles kundenfreundlicher gestalten wolle. Aber immer dann, wenn die Wettbewerber das Unternehmen beim Wort nehmen und den Zugang zum System Bahn für alle Fahrgäste vereinfachen wollen, handele die DB ausgerechnet nicht kundenfreundlich. Die geringen Nutzungszahlen des mobilen Vertriebs im Nahverkehr würden dies beweisen. Ähnlich sehe es beim Ticketverkauf am Schalter aus. „Selbst wenn Fahrgäste einen Teil ihrer Fernstrecke in unseren Zügen wie etwa beim Meridian in München zurücklegen, dürfen wir ihnen nur dann Tickets für die komplette Reise an unseren Kundencentern verkaufen, wenn die DB uns dies gestattet – und dies tut sie oft nicht. Das ist keinem Fahrgast zu vermitteln.“

Aus diesem Grund fordere die Transdev-Gruppe das uneingeschränkte Verkaufsrecht für alle Relationen aller Tarife, die auch in Transdev-Zügen anerkannt werden. „Viele Nahverkehrskunden sind auch Fernverkehrskunden im Vor- und Nachlauf ihrer Reisen. Deshalb müssen die Wettbewerber uneingeschränkt auf allen Kanälen das Vertriebsrecht für Fernverkehrstickets erhalten“, so Dr. Heinemann.

KMK/Behrendt & Rausch