In einer Mitteilung des Bundestages vom heutigen Tag heißt es dazu:

„Die 72 Maßnahmen des Bedarfsplanvorhabens ‚Überholgleise für 740m-Züge‘ listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1417) auf. Wie die Regierung schreibt, beschränken sich die Maßnahmen auf die Herstellung der für diese Züge notwendigen Gleisnutzlängen von mindestens 750 Metern, einschließlich zugehöriger Oberleitungsanlage. Zusätzliche Elektrifizierungsmaßnahmen sind der Vorlage zufolge nicht Gegenstand dieses Vorhabens.

Die Planung für die Umsetzung der Maßnahmen sei vom Vorhabenträger DB Netz AG bereits aufgenommen worden, heißt es in der Antwort. Der Bund habe hierfür die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen entsprechender Planungsvereinbarungen bereitgestellt, wie auch die Mittel für die Realisierung erster Einzelmaßnahmen. Die Kostenermittlung sei für alle Einzelmaßnahmen auf einer einheitlichen Basis im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans erfolgt.“