Qualitätsmängel bei der NordWestBahn
Nicht nur die DB hat mit Qualitätsproblemen zu kämpfen. In einer Pressemeldung teilte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit, dass er hat im Rahmen eines Krisengesprächs die NordWestBahn aufgrund der anhaltenden und für die Fahrgäste untragbaren Qualitätsprobleme abgemahnt hat. Seit Wochen komme es auf den von dem Eisenbahnverkehrsunternehmen betriebenen Nahverkehrslinien im Emscher-Münsterland-Netz (RE 14, RB 45) und im Niers-Rhein-Emscher-Netz (RE 10, RB 31, RB 36, RB 44) zu Zugausfällen und einer Häufung weiterer Verstöße gegen die vertraglich festgelegten Leistungen. Der VRR als SPNV-Aufgabenträger habe in den zurückliegenden Wochen massiv und kontinuierlich auf das Eisenbahnverkehrsunternehmen und die kurzfristige Erstellung und Umsetzung eines Notfallplans eingefordert. Doch die NordWestBahn konnte die Betriebsstabilität und damit die Betriebsqualität nicht verbessern. Der Personalmangel verschärfte die Situation seit Dezember 2018 zusätzlich. Auch der unzureichend eingerichtete Schienenersatzverkehr mit Bussen konnte keinen adäquaten Ersatz bieten. Zudem wurden die Fahrgäste nicht ausreichend über Ausfälle informiert.
Mit der Abmahnung sei das verantwortliche Management der NordWestBahn gleichzeitig aufgefordert worden, einen neutralen, externen Berater zu beauftragen. Dieser soll das Unternehmen im Rahmen eines externen Audits dabei unterstützen, betriebliche Schwachstellen zu identifizieren und Lösungen zu finden.
Nach Ansicht des VRR resultieren die Ausfälle aus dem Personalmangel und Koordinierungsmängeln bei Werkstattleistungen in Verbindung mit dem laufenden Betrieb. Der VRR forderte die NordWestBahn auf, den betroffenen Fahrgästen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Gleichzeitig belegt der VRR die NordWestBahn für jede einzelne nicht vertragsgerecht erbrachte Zugfahrt weiterhin mit Sanktionen, die für das Unternehmen empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten.