DB Netz nimmt Güterbahnen schwere Last von den Schultern
Die jahrelange Rechtsunsicherheit bei Trassenpreisen für Güterzüge hat ein Ende: Die DB Netz AG hat gegenüber ihren Kunden erklärt, dass sie ihre Klagen gegen die Bundesnetzagentur wegen nicht genehmigter Trassenpreiserhöhungen für Güterzüge zurückzieht.
„Wir freuen uns außerordentlich über diesen kundenfreundlichen Schritt“, sagte Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), und bedankte sich ausdrücklich bei DB Netz. „Damit entfallen Nachzahlungsrisiken bei den Güterbahnunternehmen von deutlich mehr als 100 Millionen Euro, das ist mehr als ihr Jahresgewinn zusammen. „Das Ende der Rechtsunsicherheit hilft den Güterbahnen, in diesen anspruchsvollen Wochen nach vorne zu schauen und sich ganz darauf zu konzentrieren, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und mehr Verkehr auf die Schiene zu holen.“
Jahrelanges Tauziehen beendet
Die Rücknahme der Klagen beendet ein jahrelanges Tauziehen mit der für die Genehmigung der Trassenpreise zuständigen Bundesnetzagentur. Im Februar 2017 hatte die Bundesnetzagentur erstmalig entschieden, die von der DB Netz AG für das Fahrplanjahr 2017/18 zur Genehmigung vorgelegten Schienenmautsätze nur mit Änderungen zu genehmigen. Statt 2,98 Euro genehmigte die Behörde wegen des harten Wettbewerbsdrucks nur 2,83 Euro pro Kilometer für den sogenannten Standard-Güterzug. Zugleich wurden die Trassenpreise für andere Güterzugarten leicht und für den Schienenpersonenfernverkehr etwas stärker erhöht.
Diese Entscheidung der Wettbewerbshüter hatten das bundeseigene Infrastrukturunter-nehmen und DB Fernverkehr vor dem Verwaltungsgericht Köln angefochten. Dort war aber bis zuletzt noch nicht einmal eine mündliche Verhandlung angesetzt. Auch in den Folgejahren klagten DB-Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur nach unten korrigierten Güterzug-Trassenpreise.
Systemfehler beseitigen
Unabhängig von der aktuellen Rücknahme der Klage fordert der Verband der Wettbewerbsbahnen die Politik auf, die Systemfehler im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) zu beseitigen. Die im Gesetz geregelte Bildung der Trassenentgelte müsse vollständig reformiert werden. „Die Ursünden sind die Gewinnorientierung der Aktiengesellschaft DB Netz und das Vollkostenprinzip“, sagt Westenberger. Niemand verlange von der Autobahn-GmbH des Bundes oder den Bundeswasserstraßen, dass sie Gewinn erwirtschaften müssen. Das 2016 verabschiedete ERegG billige aber der DB Netz AG zu, dass die Trassenentgelte sämtliche Kosten decken („Vollkostenprinzip“), zuzüglich eines Gewinnaufschlages von bis zu 5,9 Prozent auf das eingesetzte Kapital.
Weiterhin müsse die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Netzagentur neu geregelt werden. Der Weg über die Verwaltungsgerichte sei offensichtlich eine Sackgasse. „Sachgerechter wäre ein sektorspezifisches Kartellrecht wie im Energiewirtschaftsgesetz“, sagt Westenberger. „Dann würden die Rechtsbeschwerden beim Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf landen, der mit derartigen Regulierungsthemen gut vertraut ist.“ Damit würde der Rechtsweg im Übrigen auch auf zwei statt drei Instanzen verkürzt.
Quelle: NEE; Foto: DB AG / Volker Emersleben