Erstmals fordert Sachsen von einem Verkehrsverbund Fördermittel zurück. Der Fall gibt Kritikern neue Nahrung.

Der Verkehrsverbund Mittelsachsen soll 37 Millionen Euro Fördermittel zurückzahlen. Dem Zweckverband Verkehrsverbund (ZVMS), in dem die am Verkehrsverbund beteiligten Kommunen Chemnitz, Zwickau, Mittelsachsen sowie der Erzgebirgskreis zusammengeschlossen sind, wird vorgeworfen, Gelder nicht in dafür vorgesehenen Zeiträumen verwendet zu haben. 

Die Zweckverbände müssten das Geld im Jahr der Auszahlung oder auf Antrag im Folgejahr ausgeben, erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Mangold am Montag in Dresden. “Wir haben eine Aktenlage, aus der hervorgeht, dass der Zweckverband ZVMS dies in Höhe von 37 Millionen Euro nicht getan hat. Deshalb haben wir einen Rückforderungsbescheid gemacht.”

Der Zweckverband habe daraufhin Widerspruch eingelegt, ihn aber bislang noch nicht begründet. Zuerst hatte die Chemnitzer “Freie Presse” darüber berichtet.

Dem ZVMS wird vorgeworfen, zwischen 2008 und 2016 Fördergelder nicht rechtzeitig genutzt, sondern auf einem Konto hinterlegt zu haben. Der Verkehrsverbund bestreitet das. Konkret geht es um sogenannte Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überweist. Für den Verwendungsnachweis sind die Verkehrsministerien zuständig. Sachsen hatte im Vorjahr für diesen Zweck 594 Millionen Euro vom Bund erhalten, in diesem Jahr sollen es 598 Millionen Euro sein.

Der ZVMS teilte mit, der Bescheid des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sei am 24. Dezember 2019 eingegangen. Sprecher Falk Ester bestritt, dass der Verkehrsverbund die Mittel nicht korrekt verwendet habe. Die Gelder seien entsprechend der Bestimmungen eingesetzt und ordnungsgemäß abgerechnet worden. Es habe keine Beanstandungen gegeben. Laut Ester wurden die Fördergelder unter anderem für den Ausbau des Nahverkehrssystems Chemnitzer Modell ausgegeben.

“Der Zweckverband muss den Nachweis erbringen, dass er das Geld richtig ausgegeben hat. Das hat er nach unseren Akten in Höhe von 37 Millionen Euro nicht gemacht. Und solange er diesen Nachweis nicht nachträglich erbringt, sind wir gehalten, es zurückzufordern. Das steht so im Gesetz. Da haben wir auch keine Freiheit, das anders zu machen”, betonte Mangold. Es fehle der Nachweis, ob es und wie es eingesetzt wurde: “Uns fehlen jegliche Nachweise dazu.” Es sei nun Aufgabe des ZVMS, diese Informationen zu liefern. Dann könne man dem Bescheid noch einmal überprüfen.

Quelle: saechsische.de; Foto: DB AG