Essen/Karlsruhe (fbt). Abellio hat sich positiv zum Urteil des BGH in Sachen Ausschreibung geäußert. „Wir sind sehr zufrieden“, so Unternehmenssprecher Peter Werz zum Privatbahn-Magazin. Nach Auffassung seines Unternehmens ist nun klargestellt, dass Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nun die Regel und Direktvergaben die Ausnahme sein müssten.

Nach Darstellung von Abellio ist dem Urteil des BGH (Az.: X ZB 4/10) eine längere Auseinandersetzung vorausgegangen. Abellio wollte zunächst Transparenz einer Vereinbarung zwischen DB Regio NRW und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) erreichen. Im Lauf dieses Verfahrens habe sich immer mehr die grundsätzliche Frage gestellt, ob Verkehresverträge direkt zu vergeben oder nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung entschieden werden dürften. Der BGH habe sich nun grundsätzlich für Ausschreibungen ausgesprochen, Direktvergaben würden in Zukunft nur noch ausnahmsweise möglich sein, so Abellio.

Genaueres zur BGH-Entscheidung hier:

 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=54995&pos=5&anz=28