Absenkung Trassenpreise 2019
Die Bundesregierung hat bei der Beantwortung Kleiner Anfragen der Fraktionen auch zu den Themen Trassenpreise und Konsequenzen der Bahn aus den Herbststürmen Stellung bezogen:
Trassenpreise
Die Absenkung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr soll im Jahr 2019 beginnen und bei erfolgreicher Evaluation im Jahr 2021 bis 2023 laufen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2292). Für die Absenkung würden zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 350 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt, heißt es in der Vorlage.
Zur Realisierung der Trassenpreisabsenkung werde zurzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet, teilt die Regierung mit. Hierfür sei eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission notwendig. “Die Förderrichtlinie soll unverzüglich nach Notifizierung durch die Europäische Kommission in Kraft treten”, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.
Herbststürme
Infolge der Ereignisse um die Stürme „Xavier“ und „Herwart“ im Oktober 2017 arbeitet die DB Netz AG an einer Weiterentwicklung der Präventions- und Vegetationsstrategie, um zukünftig Einschränkungen beispielsweise durch in Gleisbereiche und Oberleitungen gestürzte Bäume deutlich zu reduzieren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2430) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2212). Nach Extremwetterereignissen setze die DB Netz AG unter anderem Hubschrauber ein, um das Ausmaß des Ereignisses zu erfassen und zu bewerten, heißt es in der Antwort.
Neben den lokal und überregional verfügbaren Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG (DB AG) und deren Einsatzgeräten, würden die Feuerwehr und das Technisches Hilfswerk für die Beseitigung der umgefallenen Bäume eingesetzt. Nach der sukzessiven Räumung erfolge die umgehende Instandsetzung der Oberleitung mit anschließender Freigabe der Strecke. Die DB AG habe zudem mitgeteilt, dass ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit von Weichen im Winter verstärkt und mit zusätzlichen Maßnahmen untersetzt würden, schreibt die Regierung. Es seien beispielsweise technische Maßnahmen am Weichenverschluss und an der Verschlussfachabdeckung vorgesehen, um die Funktionstüchtigkeit von Weichen und deren Robustheit bei außergewöhnlichen Wetterereignissen zu verbessern.
Grafik: Willy Giltmann