Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wurde heute im Kabinett beschlossen. Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges beantragen, die Sicherheitspflichten liegen aber auf Seiten der Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen. Im Rahmen der Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarktes haben insbesondere auch die Hersteller die Möglichkeit der Beantragung einer Genehmigung zur Inbetriebnahme erhalten. Als eine Folge können Hersteller nunmehr eigenverantwortlich (ohne Beteiligung eines Betreibers) Fahrzeuge herstellen. Dafür wird das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert. Damit soll neben den Eisenbahnen und den Haltern von Eisenbahnfahrzeugen jetzt auch den Herstellern die Verantwortung dafür zugewiesen werden, dass Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen. Die Verantwortung bezieht sich demnach nicht auf den Ablauf des Bauprozesses, sondern auf das Bauprodukt. Mit der Änderung des AEG wird diese Verantwortung demjenigen zugewiesen, der den Antrag auf Genehmigung stellt. Die Änderung soll Anfang 2012 in Kraft treten.