Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Erkenntnisse der verkehrsträgerübergreifenden Marktbeobachtung im Jahresbericht 2016 zusammengefasst.

Im gesamtwirtschaftlichen Umfeld erzielte demnach von allen Landverkehrsträgern allein die Straße im Jahr 2016 Aufkommenszuwächse. Die im Straßengüterverkehr mit deutschen Lastkraftfahrzeugen im In- und Ausland beförderte Transportmenge erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2015 um 2,5 Prozent auf rund 3,1 Milliarden Tonnen und übertraf damit erstmals das Niveau von 2008; die Verkehrsleistung stieg um 0,3 Prozent auf rund 315,7 Milliarden Tonnenkilometer. Im Schienengüterverkehr sank die Beförderungsmenge im Vergleichszeitraum hingegen um 1,0 Prozent auf rund 363,5 Millionen Tonnen, die Verkehrsleistung nahm um 0,4 Prozent auf rund 116,2 Milliarden Tonnenkilometer ab. In der Binnenschifffahrt stagnierte das Transportaufkommen bei rund 221,3 Millionen Tonnen. Die Verkehrsleistung reduzierte sich allerdings um 1,8 Prozent auf rund 54,3 Milliarden. Tonnenkilometer und fiel damit auf den niedrigsten Wert der letzten Jahre.

Sowohl der Straßen- als auch der Schienengüterverkehr verzeichneten im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr Umsatzsteigerungen im unteren einstelligen Prozentbereich. Die Binnenschifffahrt verbuchte hingegen hohe Umsatzeinbußen. Letzteres war vor allem eine Folge stark rückläufiger Frachten. Angesichts einer hohen Wettbewerbsintensität und einer moderaten, teils rückläufigen Kostenentwicklung, die insbesondere durch den weiteren Rückgang der Kraftstoffpreise geprägt wurde, standen die Beförderungsentgelte im Jahr 2016 verkehrsträgerübergreifend unter Druck. Während die Beförderungsentgelte im Schienengüterverkehr insgesamt noch leicht anstiegen, gingen sie in verschiedenen Segmenten des Straßengüterverkehrs – vor allem im Fernverkehr – und in der Binnenschifffahrt zurück.

Der vollständige Bericht steht ab sofort zum Download auf der Homepage des Bundesamtes www.bag.bund.de in der Rubrik Verkehrsaufgaben – Marktbeobachtung – Herbst-und Jahresberichte zur Verfügung.