BAG-SPNV begrüßt Erhöhung der Regionalisierungsmittel
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Zu den im Rahmen des Klimapakets am 20.September 2019 beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel (RegMittel) zur Verbesserung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Ein entsprechender Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) liegt dem Bundeskabinett nun vor und soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Es sieht vor, dass die RegMittel zunächst in den Jahren 2020, 2021 und 2023 um je 150 Millionen Euro erhöht und dann bis 2031 fortgeschrieben werden. Über den Gesamtzeitraum von 11 Jahren stehen den Ländern so zusätzlich 5,2 Milliarden Euro zur Verfügung, die genutzt werden sollen, um den SPNV attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen.
„Wir begrüßen die geplante Mittelerhöhung ausdrücklich“, sagt Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV). „Sie ist ein wichtiges Signal dafür, dass die Politik es ernst meint mit der Erreichung der Klimaschutzziele und nun wirklich auf eine Verkehrswende hinarbeitet. Dass die Mittel bis 2031 bereitgestellt werden, schafft zudem die nötige Planungssicherheit.“
Damit diese Gelder aber auch wirklich bei den Ländern ankommen und für Qualitätsverbesserungen im SPNV verwendet werden können, ist es notwendig, die vorliegende Gesetzesfassung anzupassen. „So wie das Gesetz jetzt formuliert ist, würde es dazu führen, dass den Bestellern des SPNV nur rund 50 Prozent der Mittelerhöhung tatsächlich zur Verfügung stehen. Die anderen 50 Prozent müssten für die analoge Erhöhung der Infrastrukturentgelte direkt an DB Netz und DB Station&Service gezahlt werden. Und zwar ohne, dass diese dafür mehr leisten müssten“, führt Zerban aus. „Die BAG-SPNV fordert das Bundeskabinett daher auf, den fraglichen Passus im Gesetz so umzuformulieren, dass die zusätzlichen Mittel auch wirklich der Verkehrswende zugutekommen.“
Pressemeldung BAG-SPNV