Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Interne Ermittler haben bei der Deutschen Bahn nach Informationen der Süddeutschen Zeitung insgesamt 13 Fälle gefunden, bei denen Verstöße gegen das Aktienrecht vorliegen sollen. Das geht nach Informationen der Zeitung aus dem Abschlussbericht einer Kanzlei im Auftrag des Prüfungsausschusses für den Bahn-Aufsichtsrat hervor.

Vorgeworfen wird den Managern der Bahn, ehemaligen Vorständen teils hoch dotierte Beraterverträge gegeben haben – ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Diese Zustimmung  schreibt das Aktienrecht jedoch vor, um verdeckte Abfindungen zu verhindern.

In elf Fällen richten sich die Vorwürfe gegen Manager von Konzerntöchtern. In den beiden übrigen reicht die Affäre aber sogar bis in die Konzernspitze. Neben dem derzeitigen Personenverkehrsvorstand Berthold Huber gelten vor allem Verträge für den ehemaligen Personenverkehrsvorstand der Bahn, Ulrich Homburg, von dem sich die Bahn 2015 getrennt hatte, als problematisch. Mit Homburg wurden, dem Bericht zufolge, Beraterverträge über etwa eine Million Euro abgeschlossen – ohne Zustimmung und Wissen des Aufsichtsrats.

Der amtierende Personenverkehrsvorstand Berthold Huber soll wohl mit einem blauen Auge – einem “Rüffel” – davonkommen. Nach Aussagen der Prüfer sei der Verdacht ausgeräumt, dass es für die Gelder keine Gegenleistung gab. Ulrich Homburg habe den Untersuchungen zufolge für die Beträge auch in angemessener Form gearbeitet, heißt es aus dem Aufsichtsrat. Dem Unternehmen sei kein finanzieller Schaden entstanden.

Kritischer wird der Fall des Ex-Vorstands einer Logistik-Tochter eingeschätzt. In seinem Fall  fanden die Prüfer keine Belege dafür, dass der Ex-Vorstand für die 375 000 Euro brutto auch wirklich eine Gegenleistung erbracht hat. Man vermutet daher, dass es sich wohl um eine verdeckte Abfindung handele, heißt es in Aufsichtsratskreisen. Strafrechtlich relevantes Verhalten sehen die Prüfer in der Affäre nicht. Allerdings solle der Aufsichtsrat als Konsequenz aus der Affäre “den Abschluss von Beraterverträgen” mit ehemaligen Vorständen oder Geschäftsführern unterbinden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung