Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 28. Juli 2017 einen Berichtsentwurf zur Marktabgrenzung bei der Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen. „Diskriminierungsfreie Instandhaltungsmöglichkeiten sind essentiell für funktionierenden Wettbewerb auf der Schiene. Wir stellen die Weichen für eine angemessene Regulierung von Wartungseinrichtungen in der Zukunft“, so formulierte es Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung.

Der veröffentlichte Berichtsentwurf liefert detaillierte Erkenntnisse zum Markt für Instandhaltungsleistungen. Er bildet eine Basis für die nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz durchzuführende Wettbewerbsprüfung bei Wartungseinrichtungen.

Gestützt auf die Ergebnisse einer umfangreichen Befragung von Marktteilnehmern werden in dem Bericht 19 Märkte abgegrenzt. Die Indikatoren „Art der Instandhaltungsleistung“, „Verkehrsdienst“ und „Fahrzeugtyp“ tragen den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Betreiber von Wartungseinrichtungen und den vielfältigen Anforderungen der Fahrzeughalter an die Instandhaltung Rechnung.

Insgesamt wird bei fast allen Verkehrsdiensten von einem bundesweiten und kontinuierlichen Marktgeschehen ausgegangen. Eine Ausnahme bildet der Schienenpersonennahverkehr, bei dem das Instandhaltungskonzept in der Regel räumlich auf das regionale Einsatzgebiet der Fahrzeuge und zeitlich auf die Länge des Verkehrsvertrages abgestimmt ist.

Die Abgrenzung der Märkte für Wartungseinrichtungen dient als Grundlage für die nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz anstehende Wettbewerbsprüfung. Der Berichtsentwurf ist zur Konsultation unter www.bundesnetzagentur.de/werkstattstudie veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 15. September 2017 abgegeben werden.