Der Bundesrat hat den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Eisenbahngebührenverordnung und damit zusätzliche Kosten für den Schienenverkehr einstimmig abgelehnt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte zuletzt in einer Pressemitteilung Ende Juli die geplante Novelle der Verordnung kritisiert und auf die Konsequenzen für den Schienenverkehr hingewiesen.

In der Begründung der Ablehnung heißt es unter anderem: “Der Bundesrat sieht in der Kostenentlastung des Schienenverkehrs ein wichtiges Mittel zur Stärkung des Verkehrsträgers Schiene im intermodalen Wettbewerb. Der Bundesrat fordert, dass auch zukünftig Gebühren nur für eindeutig individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, wie zum Beispiel die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen, erhoben werden. Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei der Überwachung prozessorientierter Systeme, wie zum Beispiel eines Sicherheitsmanagementsystems oder eines Instandhaltungssystems, um die Wahrnehmung allgemeiner staatlicher Aufsicht zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und zum Zwecke der Gefahrenabwehr und nicht um eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung handelt.”

Martin Henke, VDV-Geschäftsführer im Bereich Eisenbahnverkehr, zeigt sich daher sehr erfreut über die Entscheidung des Bundesrates: „Das ist das richtige Signal und zeigt noch einmal deutlich die Schlüsselrolle der Schiene zur Erreichung der Klimaziele. Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der Schienenverkehr gestärkt wird im intermodalen Wettbewerb. Die Entlastung der Schiene von zusätzlichen Kosten ist zudem ein wichtiges Ziel im Masterplan Schienengüterverkehr. Denn ein leistungsfähiger Schienenverkehr ist Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Mobilität.“