Zum Brandschutz beim Projekt Stuttgart 21 nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4901) Stellung. In der Antwort heiß es unter anderem, nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) entspräche die Planung der Fluchttreppen den für Fluchttreppen geltenden normativen Anforderungen der DIN 18065, die für Neubauten maßgeblich seien. Was die Kopfhöhe über den Fluchttreppen angeht, so beträgt diese nach Angaben der DB AG 2,25 m und entspräche damit den geltenden technischen Regelwerken. “Nach Aussage der DB AG entsprechen alle Fluchtwege den geltenden Regelwerken”, schreibt die Bundesregierung.

In den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort heißt es, für die Beurteilung der angefragten Sachverhalte sei das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Das EBA habe im Rahmen eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses bereits eine Würdigung zum Entwurf abgegeben. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens sei durch das EBA die grundsätzliche Machbarkeit des Brandschutzkonzeptes geprüft und unter anderem mit den Feuerwehren abgestimmt worden. Die Details der Ausführung oblägen jedoch der Ausführungsplanung, die dem EBA noch nicht vorliege, schreibt die Regierung.

Die Linksfraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage auf die Einschätzung “Stuttgarter Expertinnen und Experten, die sich in der Gruppe ,Ingenieure 22′ zusammengeschlossen haben” hingewiesen, wonach das vorliegende Brandschutzkonzept, auch in der neuesten Fassung fehlerhaft und nicht geeignet sei, die festgelegten Schutzziele einer sicheren Rettung der von einem schweren Brandereignis in der Tiefbahnsteighalle betroffenen Menschen zu gewährleisten.

Quelle: Deutscher Bundestag