Nach Einschätzung der Bundesregierung werden bis zum operativen Wirksamwerden des Schienenlärmschutzgesetzes am 13. Dezember 2020 alle umrüstbaren Güterwagen umgerüstet oder durch Güterwagenneubauten ersetzt sein. Das geht aus der Antwort (18/11832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11538) hervor. Was das Zwischenziel angeht, bis Ende 2016 50 Prozent der Güterwagen mit “leisen” Bremssohlen auszurüsten, heißt es in der Antwort, nach gegenwärtiger Einschätzung könne das Ziel von 50 Prozent leiser Güterwagen erreicht werden. Auf die Frage, ob im Falle des Nichterreichens dieses Ziels ordnungsrechtliche Eingriffe erfolgen, schreibt die Bundesregierung, sie warte die Evaluation ab.
In der Antwort heißt es weiter, im Nationalen Fahrzeugregister (National Vehicle Register – NVR) seien mit Stand vom 15. März 2017 etwa 166.000 aktive Güterwagen eingetragen. Davon seien etwa 23.000 Güterwagen mit K-Bremssohlen und etwa 29.000 Güterwagen mit LL-Bremsohlen ausgestattet. Insgesamt seien etwa 53.000 der im NVR gelisteten aktiven Güterwagen einschließlich der scheibengebremsten Güterwagen mit “leisen” Bremssohlen ausgestattet. Mit Blick auf die Situation bei der Deutschen Bahn AG heißt es, von den etwa 68.000 aktiven Güterwagen seien etwa 34.500 Güterwagen mit “leisen” Bremsen ausgestattet.
Laut der Vorlage sind 98.000 aktive Güterwagen im NVR eingetragen, die nicht zum Bestand der Deutschen Bahn AG gehören. Davon seien etwa 18.500 Güterwagen mit “leisen” Bremsen ausgestattet. Entsprechend des im NVR hinterlegten Firmensitzes der Wagenhalter gliederten sich die genannten 98.000 Güterwagen in etwa 64.000 Güterwagen deutscher Wagenhalter, davon etwa 11.500 mit “leisen” Bremsen, und etwa 34.000 Güterwagen ausländischer Wagenhalter, davon etwa 7000 mit “leisen” Bremsen.

Bundesverkehrsminister Dobrindt am 22. Feburar 2016 bei der Pressevorführung "Flüsterbremse" im DB-Reparaturwerk Berlin-Grunewald. Foto: ur