Auch für schmalspurige Eisenbahnen sollen die von der Bundesregierung geplanten Regelungen des Gesetzes “zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich” (19/7837) gelten, mit denen ein Mehr an Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn erreicht werden soll. Wie aus der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/7917) auf die Stellungnahme des Bundesrates zu oben genanntem Gesetzentwurf hervorgeht, lehnt die Regierung den Vorschlag der Länderkammer ab, die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes (EBA) als einzige Durchsetzungsstelle für Fahrgastansprüche nur für regelspurige Eisenbahnen vorzusehen und für schmalspurige Eisenbahnen die Zuständigkeit der Länder in diesem Punkt beizubehalten.

Bild: Bundesrat

Das ausdrückliche Regelungsziel einer Stärkung der Fahrgastrechte durch die Aufgabenkonzentration beim EBA würde damit konterkariert, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten würden nicht beseitigt, sondern nur verlagert. Fahrgäste könnten typischerweise nicht unterscheiden, ob sie in einem schmalspurigen oder in einem regelspurigen Fahrzeug sitzen. Zuständigkeitsabgrenzungsfragen sollten den Fahrgästen künftig jedoch erspart bleiben. Hierdurch solle eine Erleichterung bei der Einlegung von Fahrgastbeschwerden erreicht werden, heißt es in der Unterrichtung der Bundesregierung.

Zuständig bei den Fahrgastrechten – bei allen Eisenbahnen – soll dem Regierungsentwurf zufolge das EBA sein. Das soll sowohl für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) als auch für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten.

Quelle: Deutscher Bundestag