Der Zielfahrplan Deutschland-Takt macht keine Vorgaben für das Betriebsangebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5835) hervor.

Der Zielfahrplan Deutschland-Takt lege vielmehr die Trassen und Kapazitäten fest, an denen sich der Ausbau der Infrastruktur künftig ausrichtet.

Die Gestaltung des Angebotes im SPFV sei entsprechend den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerische Aufgabe der Anbieter von Schienenpersonenfernverkehren. Es liege in der Entscheidung der Unternehmen, die Schienenpersonenverkehr anbieten, ob und wie sie die Trassen nutzen und ob sie für alle im Zielfahrplan für die Infrastrukturplanung zugrunde gelegten Trassen ein entsprechendes Zugangebot vorsehen, heißt es in der Antwort.

Pressemeldung Bundestag