DB InfraGO als Aktiengesellschaft
Mit der geplanten Verschmelzung der DB Station&Service AG auf die DB Netz AG wird laut Bundesregierung die neue gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft (InfraGO) in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB AG) eingerichtet. Damit werde die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, welcher die Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten „innerhalb des integrierten Konzerns“ vorsehe, heißt es in der Antwort der Regierung (20/8945) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8250).
Unter Abwägung verschiedener Kriterien sei geprüft worden, welche Rechtsform zu wählen ist, schreibt die Bundesregierung. Dabei sei insbesondere wichtig gewesen, „dass künftig eine bessere Steuerung durch den Bund erfolgen kann“. Zusätzlich seien Risiken in der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung und die Akzeptanz bei den Arbeitnehmern berücksichtigt worden. „Basierend darauf wurde eine Entscheidung für die Rechtsform einer Aktiengesellschaft getroffen.“
Der Bund plane eine stärkere Steuerung der InfraGO im Rahmen eines Bündels an Maßnahmen, wie beispielsweise einer Verankerung der Ziele des Gemeinwohls in der Satzung, die Einrichtung eines erweiterten Sektorbeirats und eine an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angedockte Steuerungseinheit, heißt es weiter. Die Bewertung aller in Betracht kommenden Maßnahmen sei noch nicht abgeschlossen. Eine Gemeinwohlorientierung der zu errichtenden Gesellschaft sei zentraler Gegenstand der geplanten Maßnahmen.
Auf konkrete Nachfrage teilt die Bundesregierung zudem mit, dass nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen sei, für die geplante Verschmelzung der DB Station&Service AG auf die DB Netz AG ein eigenes Gesetz zur Änderung des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes einzubringen.
Was die künftige Finanzierung angeht, so ist der Antwort zufolge geplant, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft durch Ergänzung der Finanzierungsoptionen im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) und im Zuge des verhandelten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III)-Nachtrages finanziell zu stärken und zur verstärkten Instandhaltung zu verpflichten. In der nachfolgenden Leistungsvereinbarung InfraGO (LVInfraGO) werde durch eine Optimierung und Vereinfachung der bestehenden Finanzierungsarchitektur sowie durch die Vereinbarung zusätzlicher Maßnahmen eine effizientere Finanzierung und eine noch stärkere Steuerung der Infrastrukturmaßnahmen der neuen Gesellschaft erfolgen.
Ziel sei es, die derzeit komplexe Finanzierungsarchitektur zu vereinfachen und weitere Anforderungen zur Steuerung der Infrastrukturmaßnahmen der neuen Gesellschaft aufzunehmen. „Beabsichtigt ist ein Abschluss der LVInfraGO derzeit zum 1. Januar 2025“, schreibt die Regierung.