Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs dient dazu, die Bevölkerung ausreichend mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr zu versorgen. Die auf der Grundlage des Gesetzes verteilten Geldmittel werden als „Regionalisierungsmittel“ bezeichnet.
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In Einer Pressemitteilung fordert der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV), den Regionalisierungsmitteln die gleiche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen wie dem Verteidigungshaushalt:

„Die politische Mehrheit in der Bundesrepublik ist sich darüber einig, dass der Verteidigungshaushalt schrittweise bis 2024 auf 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) angehoben werden soll. Die heutigen 1,24 Prozent seien viel zu wenig. Der DBV wünscht sich eine ähnliche Diskussion auch für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.

Die „Regionalisierungsmittel“ würden im Vergleich mit dem BIP immer weniger. Es sei ein schlechtes Zeichen, „wenn der prozentuale Anteil der Regionalisierungsmittel am BIP seit Jahren zwischen 0,24 und 0,26 Prozent schwankt. Die so gerne beschworene „Verkehrswende“ ist so nicht machbar, weil sie neben einer gesetzgeberischen Begleitung eben auch – wie der Verteidigungshaushalt – einer auskömmlichen Finanzausstattung bedarf. Deshalb hält es der DBV für notwendig, dass auch für die Finanzierung von Bahn- und Busverkehren eine breite Diskussion darüber beginnt, was uns der ÖPNV Wert sein soll.“ Der Vergleich der letzten 13 Jahre sehe ernüchternd aus: „Wäre es nicht schon ein gutes Zeichen, ab 2020 wieder den Stand von vor 15 Jahren – nämlich 0,31 Prozent – zu erreichen?“, fragt der DBV.