Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) soll in Zukunft Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für Eisenbahnprojekte des Bundes werden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Vorschlag des Bundes, fordert aber jährliche Zielvereinbarungen zwischen Ländern und dem EBA. Nordrhein-Westfalen hat dazu einen entsprechenden Änderungsantrag zu einer Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates eingebracht.

Zurzeit sind noch die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Durchführung der Anhörungsverfahren zuständig. In Nordrhein-Westfalen sind das die Bezirksregierungen. Künftig soll das EBA nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das komplette Planfeststellungsverfahren zuständig sein, einschließlich der Anhörungen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zu den Einwendungen Betroffener. Der Bund verspricht sich von der Neuregelung im Eisenbahnbereich eine Reduzierung der Schnittstellen, Kosten- und Zeitersparnis und Synergieeffekte durch einheitliche Standards und Arbeitsabläufe. Damit regionale Besonderheiten nicht außer Acht gelassen werden, schlägt Nordrhein-Westfalen jetzt eine Ergänzung des Gesetzestextes vor. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates beriet den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Bundesrats-Drucksache: 389/18). Der Gesetzentwurf soll die Empfehlungen des Innovationsforums Planungsbeschleunigung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2017 umsetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf im Bereich der Bundesschienenwege eine Regelung zur Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt.

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