Das Eisenbahn-Bundesamt hatte mit Bescheid vom 19.07 .2007 die Eisenbahnen verpflichtet, bei dem Einsatz von Triebfahrzeugführern, Bedienern von Kleinlokomotiven und Führern von Nebenfahrzeugen entsprechend der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) bzw. der Streckenkenntnis-Richtlinie (VDV-Schrift 755) zu verfahren. Mit Inkrafttreten der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und zuletzt der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV) sind diese Anweisungen zur Durchführung des sicheren Betriebes nicht mehr erforderlich. Das teilt das Eisenbahnbundesamt heute mit.

Die entsprechenden Bescheide hat das EBA mit Bescheid vom 03.01.2014 widerrufen. Die VDV-Schriften 753 und 755 gelten den Angaben zufolge nun nach Maßgabe des § 21 Absatz 2 TfV bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der TfV bzw. TfPV als anerkannte Regeln der Technik, die die Eisenbahnen einzuhalten haben. Es bedarf daher keiner behördlichen Anordnung mehr.

(EBA)