Erweiterte Barrierefreiheit bei ICE 4
Die neue Fahrzeugflotte des ICE 4 verfügt nach Bahnangaben über eine erweiterte Barrierefreiheit und erfüllt die neuesten gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9561) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8667) zu “Notfallevakuierungen und Gefährdungen für Menschen mit Behinderungen bei der Deutschen Bahn”.
Bild: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang
Ein großzügiger für Rollstuhlfahrer ausgewiesener Bereich biete Platz für insgesamt vier Rollstuhlfahrer mit ausreichender Breite zum Bewegen der Rollstühle, heißt es in der Antwort. Diese seien von den Eingangstüren aus direkt erreichbar. Darüber hinaus befänden sich zwei Hublifte an den Einstiegstüren, mit denen ein Ein- und Ausstieg an Bahnsteigen möglich ist.
Weiter schreibt die Regierung, es bestünden seitens der Deutschen Bahn AG umfassende Richtlinien und Handlungsanweisungen für das Zugpersonal, die Evakuierungen genau regelten. Zudem seien Evakuierungsprozesse Teil der Schulung für das Personal. “Die Regelungen umfassen stets alle Reisenden inklusive besonderer Personengruppen”, heißt es in der Antwort.
Quelle: Deutscher Bundestag