Die Europäische Kommission hat am 27. Juli 2018 eine deutsche Regelung zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch diese Regelung soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert und ein Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Der elektrische Schienenverkehr ist eine der umweltfreundlichsten Beförderungsmöglichkeiten. Durch die Förderung der Frachtverlagerung von der Straße auf die Schiene wird die deutsche Regelung zur Erreichung der Umwelt- und Beförderungsziele der EU beitragen.“

Deutschland hat die Kommission im Januar 2018 von einer Regelung in Kenntnis gesetzt, in deren Rahmen öffentliche Unterstützung für Investitionen bereitgestellt werden soll, durch die die Kosten und Energieeffizienz des Schienenverkehrs gesteigert werden soll. Die Mittelausstattung der von 2018 bis 2022 laufenden Regelung beläuft sich auf insgesamt 500 Millionen Euro.

Die Regelung sieht vor, dass Eisenbahnunternehmen, die im elektrischen Schienenverkehr tätig sind, bis zu 50 Prozent aller Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz wie dem Erwerb modernen energiesparenden rollenden Materials (zum Beispiel Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen erstattet bekommen können. Dadurch sollen die Eisenbahnunternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Energieeffizienz (das heißt den Energieverbrauch je Passagier oder Tonnenkilometer) zu verbessern.

 

Alstom biete zum Beispiel seine H3-Rangierlokomotive, ursprünglich eine reine Diesellok, seit dem vergangenen Jahr auch als Hybrid-Variante, die mit einem 350 kW Dieselgenerator und einer Batterie ausgerüstet ist, als zweimotorige Variante, die unter Teillast nur mit einem Generator betrieben wird, und als reine Akkulokomotive für extrem hohe Umweltanforderungen an.

 

Um für eine solche öffentliche Unterstützung in Frage zu kommen, müssen die Eisenbahnunternehmen alljährlich nachweisen, dass sich ihre Energieeffizienz um mindestens 1,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Ab 2020 gilt für die Eisenbahnunternehmen die Vorgabe, dass sich die Energieeffizienz um mindestens 2 Prozent verbessern muss, um förderfähig zu sein.

Quelle: EU aktuell, Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Foto: Alstom