Bereits im Jahr 2010 haben der französische und deutsche Bahnindustrieverband in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, dass der Wettbewerb zwischen europäischen und asiatischen Herstellern von Bahntechnik fair und offen gestaltet werden muss. Eine Marktabschottung bestimmter asiatischer Märkte durch nicht-tarifäre Markteintrittsbarrieren ist nicht akzeptabel. Insbesondere hinsichtlich des japanischen Eisenbahnmarktes ist die gegenwärtige Situation für die deutsche und französische Industrie untragbar. Der europäische und damit auch der deutsche und französische Markt sind für japanische Bahntechnikhersteller frei zugänglich, während der japanische Markt für europäische Zulieferer bewusst abgeschottet bleibt. Auch der europäische Verband der europäischen Bahntechnikhersteller, UNIFE, weist die Europäische Kommission seit längerer Zeit regelmäßig auf diese mangelnde Öffnung des japanischen Eisenbahnmarktes hin. Die Kommission drängt die japanischen Behörden, für eine stärkere Öffnung des japanischen Marktes und eine Reziprozität der Handelsbeziehun-gen zu sorgen, bisher ohne Erfolg. Dies ist so nicht mehr hinnehmbar, denn die japanische Eisenbahnindustrie hat inzwischen verschiedene strategisch wichtige Ausschreibungen innerhalb der EU gewonnen.
Ermutigt von Auftragserfolgen in Großbritannien im Wert von mehreren Milliarden Euro berei-tet sich der japanische Zughersteller, Hitachi Rail Systems, auf eine Teilnahme an einer Ausschreibung für Nahverkehrszüge in Deutschland vor. Es bestehen kaum Zweifel, dass dieser japanische Hersteller aus dem transparenten EU-System zur Auftragsvergabe Nutzen ziehen will, während er selbst von einem Inlandsmarkt aus tätig wird, der für ausländische Anbieter fast völlig abgeschottet ist.
In diesem Zusammenhang betonen VDB und FIF, dass das japanische Unternehmen unter den derzeitigen WTO-Vereinbarungen keine gesetzlichen Ansprüche auf eine Teilnahme an den öffentlichen Auftragsvergabeverfahren von europäischen Unternehmen im Bereich Ei-senbahn- und Nahverkehr haben. Europäische und damit auch deutsche und französische Auftraggeber können demnach japanische Anbieter unter Anwendung von Artikel 58 der der-zeitigen Richtlinie 2004/17/EC von öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen. VDB und FIF empfehlen deshalb eindringlich, diese Bestimmungen zu nutzen, um die japanischen Behörden darin zu bestärken, ihren Eisenbahnmarkt zu öffnen und faire Wettbewerbsbedin-gungen für europäische Zulieferer zu schaffen. Denn es geht letztlich darum, die bestehen-den Wettbewerbsungleichgewichte mit ihren potenziellen arbeitsplatzgefährdenden Auswirkungen für die Bahntechnikhersteller so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn nur dann ist ein tatsächlich fairer und damit sehr zu begrüßender internationaler Wettbewerb um die bes-ten Lösungen für die Eisenbahnbetreiber in Deutschland, Frankreich und Japan möglich. Quelle: VDB