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Für die erste von drei Säulen des “Tausend-Bahnhöfe-Programms” wurden im Haushalt 2019 nach Angaben der Bundesregierung rund zehn Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen für weitere 320 Millionen Euro eingestellt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14717) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14273) hervor. Die rechtliche Grundlage der Bundesförderung sei das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zur Förderung von Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, heißt es in der Antwort.

Quelle: Deutscher Bundestag