Bild: Deutsche Bahn AG / Georg Wagner

Die Umsatzsteuer im Schienenpersonenverkehr soll generell auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden. Dies strebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (19/12089) an. Durch die derzeitige Besteuerung des Schienenpersonenpersonenverkehrs, die nur für den Nahverkehr einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent vorsieht (im Fernverkehr sind es 19 Prozent), würden die Potenziale für ökologische Lenkungswirkung im Verkehrsbereich nicht ausgenutzt. Dies werde den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen, insbesondere der Bekämpfung des globalen Klimakrise und des Artensterbens, nicht gerecht, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Steuerermäßigungen, deren Volumen mit 400 Millionen Euro angegeben wird, zu 100 Prozent an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Quelle: Deutscher Bundestag