Die Bundestagsfraktion der Grünen will vor dem Bundesverfassungsgericht die Offenlegung der Verträge zu dem umstrittenen Bahnprojekt „Stuttgart 21“ erzwingen. Eine Organklage gegen die Informationspolitik der Bundesregierung, der die Deutsche Bahn (DB) zu 100 Prozent gehört, sei auf den Weg nach Karlsruhe gebracht worden, teilt der Grünen-Verkehrsexperte Winfried Hermann mit.

Hermann beruft sich auf das grundlegende Kontroll- und Haushaltsrecht des Parlaments, das auch für Auskünfte über die Geschäftspolitik der Bahn gelte. Die Grünen weisen darauf hin, dass der Finanzierungsanteil der bundeseigenen DB bei „Stuttgart 21“ 1,47 Milliarden Euro betrage. Der Bund steuere 1,23 Milliarden Euro hinzu, das Land Baden-Württemberg und seine Partner bringen 1,39 Milliarden Euro ein. Im Laufe der Planungszeit habe sich die Summe bereits verdoppelt. Selbst die Kriterien einer vom Bund beauftragten Wirtschaftlichkeitsprüfung für „Stuttgart 21“ würden als DB-Geschäftsgeheimnis behandelt. Man hält es für inakzeptabel, dass der Legislative wichtige Informationen vorenthalten werden mit der Begründung, es handele sich um Geschäftsgeheimnisse. Hermann zufolge ist das Verfahren „von allergrößter Bedeutung für die Frage- und Informationsrechte des Bundestages und der Abgeordneten”.